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"Sicherheitspaket" wird Fall für den VfGH

Bereits im April 2018 gab es von der SPÖ eine Kundgebung.
Bereits im April 2018 gab es von der SPÖ eine Kundgebung. ©APA/Hans Punz
Das im Frühjahr 2018 mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossene "Sicherheitspaket" kommt vor den Verfassungsgerichtshof.

SPÖ und NEOS haben Drittelanträge ausarbeiten lassen. Die NEOS werden ihren im Nationalrat einbringen und hoffen auf die – für ein Drittel der Stimmen nötige – Zustimmung der SPÖ. Die SPÖ wird ihren im Bundesrat einbringen, wo sie selbst über genügend Stimmen verfügt.

Überwachungspaket wird vom VfGH behandelt

Das – von vielen Seiten als solches kritisierte – “Überwachungspaket” gibt der Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum, untersagte anonyme Wertkarten-Handys, ermöglichte einen “Bundes-Trojaner” und eine Art Vorratsdatenspeicherung light (Quick Freeze). In der Begutachtung wurden massive Bedenken angesichts der Verletzung von Grund- und Freiheitsrechten geäußert, auch von viele Juristen, etwa den Rechtsanwälte bis hin zum Verfassungsdienst im Justizministerium.

SPÖ und NEOS kündigten schon beim Beschluss im April 2018 Verfassungsbeschwerden an. Diese haben sie nun fertiggestellt. Die SPÖ wird ihren Bundesrats-Antrag morgen, Freitag, in einer Pressekonferenz präsentieren. Der stv. NEOS-Klubchef Niki Scherak kann dennoch auf die rote Zustimmung zum pinken Nationalrats-Antrag hoffen. “Je mehr juristische Argumente gegen das Überwachungspaket vorgebracht werden umso besser”. argumentierte er gegenüber der APA, warum er es für sinnvoll hält, beide Anträge einzubringen.

(APA/REd)

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